In den vergangenen Monaten wurde von den beiden Schulen ein Kooperationsvertrag erarbeitet. Die Kolleginnen und Kollegen beider Schulen haben dabei unsere Zusammenarbeit konkretisiert und festgehalten. Seit 2011, seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention, ist es eine gemeinsame Aufgabe beider Schularten Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch zu fördern. Jeder Schüler, jede Schülerin mit Handicap soll die Möglichkeit haben, eine Regelschule zu besuchen (mit Förderung durch die Sonderpädagogischen Zentren). In Baden-Württemberg können Kinder mit Handicap wahlweise auch die Sonderpädagogischen Zentren selbst besuchen. Ziel der Beschulung – egal an welchem Lernort - ist dabei ist die Sicherung und die kontinuierliche Erweiterung von Aktivität und Teilhabe für die Schüler mit Förderbedarf. Im Mittelpunkt dabei steht die Erlangung des höchstmöglichen Schulabschlusses und der berufliche Anschluss der Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Wir von der Schillerschule und dem Joseph-von-Egle SBBZ Dellmensingen, wir haben diese Aufgabe seit vielen Jahren angenommen. Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrags erhält unsere erfolgreiche Zusammenarbeit nun einen offiziellen Anstrich. Vielen Dank allen, die in den Klassenteams zusammenarbeiten. Sie leben die Kooperation, die wir in unserem Kooperationsvertrag festgehalten haben. Ihnen sind sie Schüler und Schülerinnen wichtig, alle, so wie sie sind. Verschiedenheit ist bei uns die Normalität.

Gabi Soldner, Schillerschule & Marcel Angerer, Joseph-von-Egle SBBZ